Finanzielle Förderung von Beteiligungsvorhaben
Für Beteiligungsvorhaben gibt es Fördermittel des Landes, die von öffentlichen und freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe beantragt werden können. Im Folgenden werden diese Fördermöglichkeiten des Landes sowie das Förderprogramm des LWL vorgestellt.
Die Förderungen im Detail
Förderungen durch den Kinder- und Jugendförderplan NRW
Jährlich werden über den Kinder- und Jugendförderplan NRW Landesmittel zur Verfügung gestellt. Diese fließen u.a. in die Förderung von Jugendprojekten. Das Kinder- und Jugendförderungsgesetz NRW verpflichtet die Landesregierung NRW für jede Legislaturperiode einen Kinder- und Jugendförderplan zu erstellen.
LWL-Programm „Demokratie und Partizipation fördern“
Der LWL fördert mit dem Programm „Demokratie und Partizipation fördern“ Projekte freier und öffentlicher Träger der Jugendhilfe in Westfalen-Lippe.